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   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2019 - L 2 BA 16/19   

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https://dejure.org/2019,86551
LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2019 - L 2 BA 16/19 (https://dejure.org/2019,86551)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.09.2019 - L 2 BA 16/19 (https://dejure.org/2019,86551)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. September 2019 - L 2 BA 16/19 (https://dejure.org/2019,86551)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 42/12 R

    Zulässigkeit der Feststellungsklage - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2019 - L 2 BA 16/19
    Das Rechtsschutzbedürfnis ist Zulässigkeitsvoraussetzung einer jeden Klage; es ist vom Rechtsmittelgericht in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (st. Rspr des BSG, vgl Urteil vom 28.3.2013 - B 4 AS 42/12 R - SozR 4-1200 § 60 Nr. 3; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Aufl., vor § 51 RdNr 20).

    Das Rechtsschutzbedürfnis bzw -interesse kann insbesondere fehlen, wenn der Rechtsweg unnötig, zweckwidrig oder missbräuchlich beschritten wird oder wenn das angestrebte Ergebnis auf einfachere Weise erreicht werden kann (BSG, U.v. 28.3.2013, aaO, und U.v. 28. August 2013 - B 6 KA 41/12 R -, SozR 4-5408 Art. 14 Nr. 1).

  • BGH, 25.10.2010 - II ZR 115/09

    Klage gegen GmbH: Prozessfähigkeit der GmbH nach Amtsniederlegung des einzigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2019 - L 2 BA 16/19
    Bei einem Passivprozess ist die gelöschte Gesellschaft jedenfalls dann parteifähig, wenn der Kläger substantiiert behauptet, es sei bei der Gesellschaft noch Vermögen vorhanden (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2010 - II ZR 115/09 - NJW-RR 2011, 115).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2007 - L 20 B 127/06

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2019 - L 2 BA 16/19
    Ein Antrag in diesem Sinne setzt zumindest ein konkretes, hinreichend verständliches Leistungsverlangen voraus (das LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, fordert im B.v. 02. Februar 2007 - L 20 B 127/06 SO - juris - sogar ein unmissverständliches Verlangen).
  • BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 41/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Klage gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.09.2019 - L 2 BA 16/19
    Das Rechtsschutzbedürfnis bzw -interesse kann insbesondere fehlen, wenn der Rechtsweg unnötig, zweckwidrig oder missbräuchlich beschritten wird oder wenn das angestrebte Ergebnis auf einfachere Weise erreicht werden kann (BSG, U.v. 28.3.2013, aaO, und U.v. 28. August 2013 - B 6 KA 41/12 R -, SozR 4-5408 Art. 14 Nr. 1).
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